Eine ganze Reihe unserer Mandanten konnten wir in den vergangenen Jahren erfolgreich zu erbrechtlichen Fragen, zur Nachfolgeplanung und zu Fragen der optimalen erbschaftssteuer-lichen Gestaltung beraten. Dazu gehört die Abfassung von Testamenten und Erbverträgen ebenso wie Beratung und Vertretung im Pflichtteilsrecht und bei der Erbauseinander-setzung. Auch die Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung zur Erbschaftssteuer gehört zu diesen Tätigkeiten.
Erste Informationen über die Abfassung eines Testaments finden sie in dem Kurzfilm rechts.
Beratung zur Vermögensnachfolge und zur Gestaltung eines Testaments umfasst immer auch eine Einschätzung der erbschaft-steuerlichen Auswirkungen. Die gewünschte Erbfolge soll steuerlich optimal gestaltet werden. Hier profitieren Sie von unserem interdisziplinärem Team. Wir beraten Sie in zivilrechtlicher und steuerlicher Hinsicht optimal. Schließlich erstellen wir für Sie auch die notwendigen Erklärungen zur Schenkungssteuer und zur Erbschaftsteuer.