Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen begleiten unsere Mandanten durch ihr gesamtes Leben. Das gilt für gemeinnützige Körperschaften genauso wie für gewerblich tätige Unternehmer und Freiberufer. Wir beraten Sie in den Fragen rund um Gründung, Entwicklung und Abwicklung Ihres Unternehmens. Dies umfasst das Entwerfen von Verträgen und Satzungen, die Vorbereitung von Umwandlungsverträgen und Beschlüssen oder auch die Begleitung der Liquidation. Dabei vertreten wir Sie gegenüber Gerichten und Behörden in gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen.
Für Stiftungen und Vereine bieten wir umfassende rechtliche Beratung zur Satzungsgestaltung und Satzungsänderung an. Dies umfasst sowohl zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Fragestellungen, vor allem im Hinblick auf Gemeinnützigkeit und Rechtsfähigkeit. Wir begleiten SIe im Zweifel auch bei der Auflösung ihres Vereins. Vereine und Stiftungen beraten wir selbstverständlich auch zu allen Fragen des Vereins- und Stiftungsrechts.